Saatmais Schutzgebiete
Auf den nachstehenden Flurkarten sind die nach §1 des Gesetzes zum Schutz der Erzeugung von Saatgut in geschlossenen Anbaugebieten vom 13.05.1969 (GBI. S. 80) für die Erzeugung von Hybridsaatmais geschützten Anbaugebiete zu sehen.
Innerhalb der Grenzen dieser Gebiete darf im Antragsjahr kein Körner- oder Silomais angebaut werden!
Wir haben folgende Gebiete für den Saatmaisanbau im Jahr 2024 schützen lassen.
Wyhl-Weisweil (Welschwörth)
Weisweil
Kenzingen-Hecklingen
Ulm-Lichtenau